Jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet,
Abschreibungen vorzunehmen. Sobald ein angeschafftes Wirtschaftsgut den Wert von 410
Euro übersteigt, muss man den jährlichen Wertverlust in der Buchhaltung aufführen.
Wie hoch der Satz bei den Abschreibungen ist, wird vom Finanzamt festgelegt. |