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Aktionär Definition und Begriff Erkärung

Definition Aktionär



Sobald man von einer Aktiengesellschaft Aktien erwirbt, wird man zu einem Aktionär. Damit sind nicht nur Zinszahlungen verbunden, sondern auch viele weitere Rechte. So ist es unter anderem selbstverständlich, dass man als Aktionär Stimmengewicht bei der Hauptversammlung hat. Dabei gilt, dass man mehr Macht und Stimmrecht bekommt, umso größer die Menge der Aktien ist, welche einem an der AG gehören.


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