Das Anrechnungsverfahren gehört in Deutschland
der Vergangenheit an. Das System, welches es einem jeden Aktionär erlaubte, die Körperschaftssteuer, die auf seine
Dividende entfällt, vollkommen auf die Einkommenssteuerschuld anzurechnen. Fester
Bestandteil der deutschen Gesetze war das Anrechnungsverfahren von 1977 bis
2000. |