Eine Aktiengesellschaft setzt sich immer aus
drei Organen zusammen. Der Aufsichtsrat ist eines davon. Ihm obliegt die Aufgabe,
die Hauptversammlung einzuberufen und den Vorstand in all seinem Tun zu überwachen.
Gewählt wird der Aufsichtsrat von der Hauptversammlung. In der Regel setzt er sich
aus drei Personen zusammen, mitunter kann die Zahl jedoch auch von der Norm
abweichen. Wie hoch die Anzahl der Personen im Aufsichtsrat tatsächlich ist, hängt
vom Grundkapital der Aktiengesellschaft ab. |