Im Finanzwesen nimmt man eine Unterscheidung
innerhalb ausländischer Fonds vor. Eine Unterart der ausländischen Fonds kann in etwa ein
registrierter Fonds sein, welcher seine Anteile auch in Deutschland anbieten dar. Aber auch nicht
registrierte Fonds, welche dementsprechend nicht die Befugnis haben, die Anteile in
Deutschland öffentlich anzubieten, gehören zu den ausländischen Fonds. Eine dritte
Unterscheidung nimmt man in die restlichen Fonds vor, die ebenso nicht öffentlich
angeboten werden dürfen.
Wesentliches Merkmal bei einem ausländischen
Fonds, der nicht registriert ist, ist, dass dieser steuerlich gesehen erhebliche
Nachteile birgt. Bevor ein ausländischer Fonds hingegen als registriert gelten kann,
muss er gewisse Kriterien erfüllen, die gesetzlich verankert sind. |