Barausgleich Definition und Begriff Erkärung
Definition Barausgleich
| |
Ein Barausgleich steht im krassen Gegensatz zur
Lieferung von Optionsscheinen oder Aktien. Der zukünftige Inhaber
erhält seine Aktien sozusagen in bar. Am Ende der Laufzeit wird dann der offene
Differenzbetrag, welcher zwischen dem aktuellen Kurs und dem Basispreis besteht, in bar abgeglichen. |
>> zurück zum Finanzen
Lexikon
|
|
| |
|
|