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Barausgleich Definition und Begriff Erkärung

Definition Barausgleich



Ein Barausgleich steht im krassen Gegensatz zur Lieferung von Optionsscheinen oder Aktien. Der zukünftige Inhaber erhält seine Aktien sozusagen in bar. Am Ende der Laufzeit wird dann der offene Differenzbetrag, welcher zwischen dem aktuellen Kurs und dem Basispreis besteht, in bar abgeglichen.


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