Bei einer Kapitalerhöhung der Aktiengesellschaft kommt jedem Aktionär ein so
genanntes Bezugsrecht zu. Dies bedeutet, dass jeder einzelne Aktionär entscheiden
kann, ob er junge Aktien beziehen möchte, welche im Verhältnis zu seinen bisherigen Aktien
stehen.
Sofern sich ein Aktionär dafür entscheidet, von seinem Bezugsrecht keinen
Gebrauch zu machen, kann er diese Bezugsrechte auch an der Börse verkaufen. |