Die Bilanz eines Unternehmens besteht immer aus
zwei verschiedenen Seiten, welche den Namen Aktiva und Passiva tragen. Jedes Unternehmen muss eine solche Bilanz
aufstellen und dieser alle wertmäßigen Bestandteile ihres Vermögens auflisten. Anhand dieser Bilanz kann man sich
Einsicht in die Leistungskraft des jeweiligen Unternehmens
gewähren.
Aufgestellt werden muss eine solche Bilanz immer am Ende eines
Geschäftsjahre. Welche Gesetze dieser Bilanz zu Grunde liegen, kann man im
Handelsgesetzbuch sowie im Bilanzrichtliniengesetz nachlesen. |