Sofern der Anleger von Wertpapieren eine
Kaufsorder erteilt und dabei kein erfassenswertes Limit erteilt, bedeutet dies, dass
er damit einverstanden ist, dass Aktien zu jedem Kurs, der momentan an der Börse herrscht, gekauft werden können.
Als Börsenmakler sollte man
immer aufpassen, ob man wirklich diese Konditionen, welche unter dem Begriff
Billigst zusammengefasst werden, akzeptieren möchte. |