Damit an der Börse alles mit rechten Dingen zugehen kann, gibt es eine Börsenaufsicht.
Dieser obliegt es, bei Verdacht auf dubiose Geschäfte oder Unregelmäßigkeiten
gesetzlich gegen die Involvierten vorzugehen.
Die Börsenaufsicht besteht in
der Regel aus staatlichen Finanzinstitute. Sollte es zu sehr schweren Fällen kommen, kann die Börse
sogar durch die Landesregierung geschlossen werden. Dabei sind die Aufgaben der
Börsenaufsicht auf die Bereiche der Überwachung, der Beobachtung und den Vergleich
mit anderen Börsen ausgeweitet. |