Eine Börsenordnung muss immer erst als Satzung
von der Landesregierung genehmigt werden, bevor sie als Geschäftsgrundlage für jede
einzelne Börse gelten kann. Inhalte, welche in einer Börsenordnung
vorwiegend vorkommen, beschäftigen sich in etwa mit der Kursveröffentlichung,
Richtlinien sowie der Wahl der Börsenorgane. |