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Börsenprospekt Definition und Begriff Erkärung

Definition Börsenprospekt



Bevor ein Wertpapier an der Börse als neu eingeführt werden kann, ist das Unternehmen dazu verpflichtet, diese neue Möglichkeit des Aktienhandels zuvor in überregionalen Zeitungen aus dem Börsenbereich zu veröffentlichen. Hierfür muss dann ein so genanntes Börsenprospekt vorgelegt werden.

In diesem Börsenprospekt enthalten sein sollte Informationen, die aussagekräftig sind, was den bisherigen und den in Zukunft zu erwartenden Geschäftsverlauf des Unternehmens anbelangt. Ebenso offene gelegt werden müssen aber auch die Produktpalette des Unternehmens, sowie die letzte Bilanz. Das Unternehmen ist dazu verpflichtet, alle Angaben im Börsenprospekt wahrheitsgemäß zu machen, da sonst rückwirkend Ansprüche seitens der Aktionäre an das Unternehmen geltend gemacht werden können.


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