Eine Sonderregelung bei den Optionsscheinen wird als Bottom-Down bezeichnet.
Hierbei handelt es sich um Scheine, die mit einer Bedingung verbunden sind.
Festgelegt wird ein bestimmter Schwellenwert, der als Bottom bezeichnet wird. Sollte
dieser bezüglich des Bezugskurses während der gesamten Laufzeit nicht unterschritten
werden, bekommt der Inhaber des Optionsscheins eine Rückzahlung, deren Wert vorher
festgelegt wird. Tritt der umgekehrte Fall ein und der Bezugskurs steigt über den
festgelegten Schwellenwert, wird der Schein wertlos. |