Die englische Bezeichnung für einen Börsenmakler
ist Broker. Doch ein wesentlicher Unterschied besteht nicht nur in der Bezeichnung,
sondern auch in den Rechten, welche beide haben. So kann der Broker in etwa auch
Privatkunden haben, darf jedoch auch nur Effektengeschäfte
tätigen.
Geschäfte, die der Broker über Wertpapiere abschließt, werden für
Dritte abgewickelt, die an den Broker eine Provision zahlen, sollte ein Geschäft zustande gekommen
sein. Angeboten werden können von einem Broker auch noch viele weitere
Dienstleistungen, wie in etwa die Analyse von Unternehmen und Branchen, die Beratung
was Wertpapiere und deren Entwicklung anbelangt sowie die Erstattung von Marktberichten. |