Durch einen Cap vereinbart man innerhalb eines
Vertrages eine Obergrenze der Zinsen. Diesen liegt ein nomineller Kapitalbetrag zu Grunde. Sobald der Referenzzinssatz
am festgelegten Termin den Cap übersteigt, hat der Verkäufer die Pflicht, dem Käufer
den Differenzbetrag, welcher zwischen dem Referenzzinssatz und der Zinsobergrenze
besteht, aus zu bezahlen. |