Von einem Depotstimmrecht spricht man dann, wenn
ein Aktionär seine Stimmrechte, die sich in der Regel nach der
Höhe seiner besitzenden Aktien richten, seine Stimmrechte voll auf die Bank, welche ein Depot für ihn
eingerichtet hat, überträgt. In der Regel geschieht die Übertragung in ein solches
Depotstimmrecht über eine Pauschalerklärung. |