Mit Devisen erhält man auch
gleichzeitig ein Recht auf Forderungen auf ausländische
Währungen. In welcher Form diese Devisen vorliegen, kann höchst unterschiedlich
sein. Möglich sind hierbei in etwa Schecks oder ein Guthaben bei einer
ausländischen Bank. Einzige Ausnahme stellt ausländisches Bargeld dar. Dieses
wird nicht zu den Devisen gezählt. |