Mit Devisen erhält man auch gleichzeitig ein
Recht auf Forderungen auf ausländische Währungen. In welcher Form diese Devisen
vorliegen, kann höchst unterschiedlich sein. Möglich sind hierbei in etwa Schecks
oder ein Guthaben bei einer ausländischen Bank. Einzige Ausnahme stellt ausländisches Bargeld dar. Dieses wird nicht zu
den Devisen gezählt. |