Von einer Dividendengarantie spricht man dann,
wenn man die Rechte meint, die Inhaber von Vorzugsaktien haben. Anders als Stammaktionäre hat man
bei einer Dividendengarantie keinen Anspruch darauf, bei einer Hauptversammlung ein
Stimmrecht geltend zu machen. Dafür erhält man aber die
Garantie auf eine Mindestdividende. |