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Dividendengarantie Definition und Begriff Erkärung

Definition Dividendengarantie



Von einer Dividendengarantie spricht man dann, wenn man die Rechte meint, die Inhaber von Vorzugsaktien haben. Anders als Stammaktionäre hat man bei einer Dividendengarantie keinen Anspruch darauf, bei einer Hauptversammlung ein Stimmrecht geltend zu machen. Dafür erhält man aber die Garantie auf eine Mindestdividende.


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