Damit Einkünfte, welche über das Ausland erzielt
werden und Einkünfte, die von Ausländern in unserem Land erzielt werden, nicht
doppelt besteuert werden, wurde ein Doppelbesteuerungsabkommen getroffen. Dieses
Abkommen besteht zwischen verschiedenen ausländischen Staaten und Deutschland. Sinn
und Zweck des Doppelbesteuerungsabkommens ist es, die Besteuerung von Einkünften
zwischen zwei Staaten gerecht aufzuteilen. |