Durch Erträge findet ein Wertzugang in der
Gewinn- und Verlustrechnung eines jeden Unternehmens statt. Eingeteilt werden
Erträge in ordentliche und außerordentliche Erträge. Zins- und
Dividendeneinnahmen werden den ordentlichen Erträgen zugeordnet, als
außerordentliche Erträge werden beispielsweise Erlöse aus dem Verkauf von Anleihen oder Bezugsrechte bezeichnet. |