Im Handelsgesetzbuch ist festgehalten, was alles
zu den Finanzanlagen zählt. Laut dem HGB fallen darunter Anteile an verbundene
Unternehmen, sowie Ausleihungen, die an diese gemacht werden, Beteiligungen und
Ausleihungen an Unternehmen, mit welchen man selbst im einem Beteiligungsverhältnis
steht. Aber auch Wertpapiere im Anlagevermögen werden zu den Finanzanlagen
gezählt. |