Sofern der Bund eine kurzfristige Schuldverschreibung eingeht, handelt es sich um Finanzierungsschätze. In
der Regel laufen Finanzierungsschätze mit einem Zeitraum von ein bis zwei Jahren.
Das Besondere an ihnen ist, dass sie weder an der Börse gehandelt werden, noch frühzeitig zurückgegeben werden können. Als
Mindestanlagebetrag wurden 500 Euro festgelegt. |