Der so genannte Floor benötigt als
Zinsoptionsgeschäft immer eine Zinsuntergrenze, die vertraglich festgehalten wird.
Als Käufer bekommt man nach der Zahlung einer bestimmten Prämie das Recht, vom Verkäufer des Floor die jeweilige Differenz der
Zinsuntergrenze ausbezahlt zu bekommen, sofern sich der Referenzzinssatz unterhalb
der vereinbarten Untergrenze befindet. |