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Genussschein und Begriff Erkärung

Definition Genussschein



Wenn von einem Genussschein die Rede ist, spricht man von einer Art Schuldverschreibung, die jedoch kein Mieteigentum ist und sich damit von Aktien abgrenzt. Verbrieft wird bei einem Genussschein lediglich ein Anteil am Reinerlös einer Aktiengesellschaft oder einer GmbH. Zwar kann man einen Genussschein kaufen, doch im Finanzwesen gilt dieser nicht als Aktie. Wesentlicher Unterschied zwischen einer Aktie und einem Genussschein ist, dass man bei Letzterem kein Stimmrecht hat, welches man in einer Hauptversammlung abgeben könnte. Im Gegenzug dafür ist die Rendite bei einem Genussschein höher als bei einer Aktie.


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