Der Geregelte Markt wurde im Jahr 1987 an
den deutschen Börsen eingeführt. Neben dem Geregelten Markt
kennt man im Börsenwesen auch noch den Amtlichen Markt und den Freiverkehr, der den Handel von Renten und Aktien
betrifft. Beim Geregelten Markt herrschen in der Regel weniger strenge
Zulassungsbestimmungen. |