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Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) und Begriff Erkärung

Definition Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG)



Das KAGG, auch Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften genannt, bildet die feste Grundlage für die Kapitalanlage in deutsche Investmentfonds. Durch das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften verpflichtet sich jede deutsche Investmentgesellschaft dazu, die im Gesetz festgehaltenen Regeln zu befolgen. Sinn und Zweck des KAGG ist der Schutz von Anlegern.


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