Maßgeblich beteiligt an der Ausgabe von
Wertpapieren ist der Gewinn eines Unternehmens. Dieser muss in der Gewinn- und
Verlustrechnung eines jeden Unternehmens aufgeführt sein und muss außerdem im
Geschäftsbericht, der an alle Aktionäre ausgegeben wird, erscheinen. Anhand der Höhe des
Gewinns entscheidet sich ein Aktionär entweder dazu, noch mehr Vermögen in Wertpapiere bei diesem Unternehmen zu
investieren oder aber seinen Bestand an Wertpapieren zu verkaufen. |