Sofern ein Unternehmen zahlungsunfähig ist,
spricht man von einer Insolvenz. Zu einem gerichtlichen Vergleichs- beziehungsweise
zu einem Konkursverfahren kommt es dann, wenn das Unternehmen seine
Zahlungsunfähigkeit über einen längeren Zeitraum beibehält. Heute spricht man in
diesem Fall allerdings eher von einem Insolvenzverfahren, welches das
Konkursverfahren 1999 abgelöst hat. |