Sofern eine Aktiengesellschaft ihr Eigenkapital erhöht, spricht man von einer
Kapitalerhöhung. Von statten gehen kann eine solche Kapitalerhöhung beispielsweise
durch das Ausschütten neuer Aktien. In diesem Fall haben die Altaktionäre das Recht, die
jungen Aktien zuerst zu beziehen. Dadurch bekommen
diese Aktionäre die Möglichkeit, ihre Position innerhalb der
Aktiengesellschaft aufrecht zu erhalten. |