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Kapitalertragssteuer und Begriff Erkärung

Definition Kapitalertragssteuer



Die Kapitalertragssteuer entsteht immer dann, wenn Kapitalerträge an den Gläubiger gezahlt werden. Bei Dividenden, welche aus Aktien hervorgehen, muss man mit einer Kapitalertragssteuer von etwa 20 Prozent rechnen. 30 Prozent Kapitalertragssteuer hingegen werden fällig, wenn man Anleihen hat. Abgeführt werden muss diese Steuer an das jeweilige Finanzamt.


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