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Kassahandel und Begriff Erkärung

Definition Kassahandel



Wenn die Rede vom Kassahandel ist, spricht man von allen Geschäften, die unverzüglich nach dem Geschäftsabschluss erfüllt werden müssen. Jedoch gibt es auch eine Verlängerung der Frist, jedoch muss spätestens zwei Börsentage später alles abgeschlossen sein.


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