Kassahandel und Begriff Erkärung
Definition Kassahandel
| |
Wenn die Rede vom Kassahandel ist, spricht man
von allen Geschäften, die unverzüglich nach dem Geschäftsabschluss erfüllt werden
müssen. Jedoch gibt es auch eine Verlängerung der Frist, jedoch muss spätestens zwei
Börsentage später alles abgeschlossen sein. |
>> zurück zum Finanzen
Lexikon
|
|
| |
|
|