Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und Begriff Erkärung
Definition
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
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Eine Unterart von Unternehmen stellt die
Kommanditgesellschaft auf Aktien, kurz KGaA, dar. Von Rechtswegen ist sie eine
Gesellschaft, die eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, wovon aber mindestens
ein Gesellschafter mit seinem vollen Vermögen haftet. |
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Lexikon
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