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Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und Begriff Erkärung

Definition Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)



Eine Unterart von Unternehmen stellt die Kommanditgesellschaft auf Aktien, kurz KGaA, dar. Von Rechtswegen ist sie eine Gesellschaft, die eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, wovon aber mindestens ein Gesellschafter mit seinem vollen Vermögen haftet.


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