Sofern Wertpapiere, Waren, Optionen, Devisen und Futures-Kontrakte im Kassa- oder Termingeschäft gekauft werden, sich aber
noch nicht im Besitz des jeweiligen Verkäufers befinden, spricht man von einem
Leerverkauf. Die Absicht, welche hinter einem solchen Leerverkauf steckt, ist die,
dass man versuchen will, die Wertpapiere und anderen Anlegegegenstände später
billiger erwerben zu können. Die Differenz, welche sich dann zwischen dem Einkaufs-
und dem Verkaufspreis ergibt, ist der Gewinn, welchen der Verkäufer hat. Man spricht deshalb auch
von einem so genannten Differenzgeschäft. |