Es gibt eine bestimmte Menge an Wertpapieren,
welche erreicht sein muss, damit überhaupt eine Kursnotierung erfolgen kann. Diese
Menge wird als Mindestschluss bezeichnet und beschreibt beispielsweise bei Aktien
diejenige Zahl an Aktien, welche mindestens aufgewendet werden muss, bei Anleihen hingegen beschreibt der Mindestschluss den Nominalbetrag. |