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Minusankündigung und Begriff Erkärung

Definition Minusankündigung



Eine Minusankündigung signalisiert bei der Veränderung von Wertpapierkursen auch immer einen Abfall nach unten, welcher in der Regel bei Aktien, Wandelanleihen, Optionsanleihen sowie Optionsscheinen mindestens 5 Prozent beträgt. Wird eine Doppelminusankündigung gemacht, bedeutet dies auch, dass sich der Wertpapierkurs um mindestens 10 Prozent nach unten bewegt. Das Gegenteil einer Minusankündigung ist die so genannte Plusankündigung.


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