In der Bilanz einer Bank ist auf der passiven Seite das Nachrangkapital enthalten.
Das Nachrangkapital zählt zu den Verbindlichkeiten, die eine Bank hat und trägt
diesen Namen, weil es von den normalen Schulden einer Bank abgegrenzt werden
muss.
Wenn eine Bank ihre Schulden begleicht, darf sie das Nachrangkapital
erst dann abgleichen, wenn die normalen Schulen abbezahlt sind. Die Gläubiger,
welche für das Nachrangkapital stehen, sind also im Nachteil den anderen Gläubigern
gegenüber. |