Die Bezeichnung Parkett ist im Börsenwesen
eigentlich nicht mehr gebräuchlich. Früher verwendete man den Begriff Parkett dazu,
um denjenigen Ort zu beschreiben, an welchem der Börsenhandel von Statten geht.
Dieses Parkett darf allerdings nur von den Börsenbesuchern betreten werden, die auch
zugelassen sind. Hierbei handelt es sich um Makler, Händler und weitere für die Börse wichtige Personen. Als privater Besucher darf man das Parkett aber
von der Galerie aus betrachten. |