Als Emittent von Wertpapieren ist man dazu verpflichtet,
bestimmte Angaben öffentlich zu machen. Eben jene Angaben erscheinen im
Pflichtblatt, wobei es sich um Zeitungen handelt, die zuvor von den
Zulassungsstellen der Börsen ermittelt wurden. Beispielsweise müssen in einem Pflichtblatt die Börsenprospekte, die Termine der Hauptversammlung,
sowie die jährliche Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung erscheinen. |