Eine Plusankündigung weist immer darauf hin,
dass sich der Wertpapierkurs bei Aktien, Wandelanleihen, Optionsanleihen sowie bei
Optionsscheinen um mindestens 5 Prozent nach oben bewegt. Eine
Doppelplusankündigung, die mit (++) gekennzeichnet wird, muss eine Veränderung des
Wertpapierkurses um mindestens 10 Prozent ansagen. Das Gegenteil der Plusankündigung
ist die Minusankündigung. |