Quellensteuer und Begriff Erkärung
Definition Quellensteuer
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Die Quellensteuer spielt dann eine große Rolle,
wenn es um Zinsen geht. Sie beträgt 30 Prozent, dazu kommt noch der
Solidaritätszuschlag. Erhoben wird die Quellensteuer immer an der Quelle, also an
einer AG oder KAG. |
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Lexikon
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