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Quellensteuer und Begriff Erkärung

Definition Quellensteuer



Die Quellensteuer spielt dann eine große Rolle, wenn es um Zinsen geht. Sie beträgt 30 Prozent, dazu kommt noch der Solidaritätszuschlag. Erhoben wird die Quellensteuer immer an der Quelle, also an einer AG oder KAG.


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