Restlaufzeit und Begriff Erkärung
Definition Restlaufzeit
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Der Begriff Restlaufzeit bezeichnet denjenigen
Zeitraum, der bis zur Fälligkeit einer Forderung besteht. Restlaufzeit kann aber
auch die Zeit bezeichnen, die bis zum Verfall eines Rechts, wozu beispielsweise Aktien, Optionen und Optionsscheine gehören, besteht. |
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Lexikon
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