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Restlaufzeit und Begriff Erkärung

Definition Restlaufzeit



Der Begriff Restlaufzeit bezeichnet denjenigen Zeitraum, der bis zur Fälligkeit einer Forderung besteht. Restlaufzeit kann aber auch die Zeit bezeichnen, die bis zum Verfall eines Rechts, wozu beispielsweise Aktien, Optionen und Optionsscheine gehören, besteht.


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