Finanzanlagen.infoFinanzanlagen.info
Finanzanlagen.info
Sie sind hier: Finanzanlagen.info
Rücknahme (von Fondsanteilen) und Begriff Erkärung

Definition Rücknahme (von Fondsanteilen)



Im Gesetz verankert ist, dass man seine offenen Fonds in Anteilen an die KAG zurückgeben kann und dafür dann einen Rücknahmepreis erhält. Diese Rücknahme kann jeden Börsentag durchgeführt werden.


>> zurück zum Finanzen Lexikon
 
Sponsored Links



Finanzanlagen.info