Rücknahme (von Fondsanteilen) und Begriff Erkärung
Definition Rücknahme
(von Fondsanteilen)
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Im Gesetz verankert ist, dass man seine offenen
Fonds in
Anteilen an die KAG zurückgeben kann und dafür dann einen Rücknahmepreis erhält.
Diese Rücknahme kann jeden Börsentag durchgeführt werden. |
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Lexikon
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