Die Spekulationsfrist gewinnt eine vollkommen
andere Bedeutung, wenn man weiß, dass der Verkauf von Wertpapieren der
Einkommenssteuer unterliegen. Allerdings nur dann, wenn das jeweilige Wertpapier
nach seinem eigentlichen Kauf innerhalb von zwölf Monaten erneut verkauft wird und
der vorherige Besitzer dadurch Gewinn erwirtschaftet. Sollte ein Wertpapier aber erst nach 12 Monaten
wieder mit Gewinn verkauft werden, muss man mit keiner steuerlichen Belastung, der
Spekulationssteuer" rechnen. |