Die Spekulationssteuer umfasst die komplett
anfallende Einkommenssteuer, die dann fällig wird, wenn Börsengeschäfte getätigt werden. Sofern zwischen dem
Kauf und dem Verkauf weniger als zwölf Monate liegen, muss man mit der
Spekulationssteuer rechnen. Eine große Rolle spielt deswegen die Spekulationsfrist, welche eben diese zwölf Monate
voraussetzt.
Kann man allerdings nachweisen, dass Börsengeschäfte vor der
Spekulationsfrist durchgeführt wurden, die eindeutig im Vorfeld einen spekulativen
Charakter haben, muss man auch hier mit einer Spekulationssteuer rechnen. |