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Stimmrecht Definition und Begriff Erkärung

Definition Stimmrecht



Jeder, der Stammaktien einer Aktiengesellschaft besitzt, hat ein Stimmrecht. Dieses Stimmrecht kann er in der Hauptversammlung geltend machen und dadurch aktiv an Entscheidungen „seiner“ Aktiengesellschaft teilnehmen. Es besteht aber keine Pflicht zur Abgabe der eigenen Stimme.


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