Wenn steuerliche Aufwendungen einer
Fondsgesellschaft, zu denen in etwa die Abschreibungen, die Finanzierungszinsen, die
Bewirtschaftungskosten und die Verwaltungskosten zählen, die steuerlichen Einnahmen,
die beispielsweise Mieterträge und Guthabenszinsen sind, überschreiten, entstehen
Verlustzuweisungen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn man sich in der
Anlaufphase eines Geschlossenen Immobilienfonds
befindet. |