Eine Vetriebszulassung ist immer dann nötig, wenn ausländische Fonds bzw. Fondsanteile in
Deutschland veröffentlicht werden wollen. Die Investmentgesellschaft muss hierfür
das Anzeigeverfahren für den öffentlichen Vertrieb beantragen und kann die
Fondsanteile erst dann in Deutschland zum Vertrieb anbieten, wenn die
Vetriebszulassung erteilt wurde. |