Alle Transaktionen, die unter den Banken entweder telefonisch oder fernschriftlich in Bezug auf den
Wertpapierhandel durchgeführt werden, bezeichnet man als Vorbörse, sofern sie vor
dem Beginn der eigentlichen Börsensitzung stattfinden. Damit liegen diese
Transaktionen außerhalb der Verantwortung der Börse. |