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Vorbörse Definition und Begriff Erkärung

Definition Vorbörse



Alle Transaktionen, die unter den Banken entweder telefonisch oder fernschriftlich in Bezug auf den Wertpapierhandel durchgeführt werden, bezeichnet man als Vorbörse, sofern sie vor dem Beginn der eigentlichen Börsensitzung stattfinden. Damit liegen diese Transaktionen außerhalb der Verantwortung der Börse.


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