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Vorzugsaktie Definition und Begriff Erkärung

Definition Vorzugsaktie



Die Vorzugsaktie grenzt sich in erheblichem Maße von der Stammaktie ab. Vorzüge bei der Vorzugsaktie sind vor allem in der Dividende sichtbar. Jene Sonderrechte, die einem bei einer Vorzugsaktie zukommen, sind gleichzeitig jedoch auch mit einem Nachteil verbunden. So kommen dem Inhaber der Vorzugsaktie keine Stimmrechte zu, die er in der Hauptversammlung geltend machen könnte.


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