Ob man sich an einem Geschlossenen
Immobilienfonds beteiligt oder nicht, hängt im wesentlichen vom so genannten
Zeichnungsprospekt ab. Dieses Zeichnungsprospekt muss alle wichtigen Daten des
Beteiligungsangebotes enthalten. So werden in einem Zeichnungsprospekt in etwa die
Objektbeschreibung, die Mittelherkunfts- und die Mittelverwendungsrechnung, sowie
die Prognoserechnung oder das Vertragswerk vermerkt.
Sorge dafür tragen,
dass alle Angaben im Zeichnungsprospekt korrekt sind, muss der Prospektherausgeber.
Neben dem Punkt der Prospektwahrheit ist auch die Prospektklarheit sehr wichtig. Im
Falle von falschen Angaben tritt die Prospekthaftung in Kraft. |